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Diskriminierung in Hessen
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierungserfahrungen können so unterschiedlich sein wie die Menschen, die sie machen. Diskriminierungen finden im Verborgenen oder unbewusst statt. Sie äußern sich aber auch in absichtlichen Feindseligkeiten und Ausgrenzungen. Menschen erleben Benachteiligungen, weil sie einer bestimmten Personengruppe angehören oder zugeordnet werden. Die einzelne Person wird dabei nicht gesehen, nicht ihre individuellen Eigenschaften, ihr Verhalten oder ihre Fähigkeiten. Stattdessen spielen Vorurteile und Stereotype eine entscheidende Rolle. Für Betroffene kann Diskriminierung sowohl ständiger Teil ihres Alltags sein als auch eine einzelne besonders schwerwiegende und prägende Erfahrung in einer bestimmten Situation.
Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
Diskriminierung kann ganz direkt passieren, zum Beispiel, wenn eine Frau wegen ihres Geschlechts einen Arbeitsplatz nicht bekommt, obwohl sie gleich gut qualifiziert ist wie ein männlicher Bewerber. Es gibt aber auch mittelbare Diskriminierung: Wenn beispielsweise in einer Job-Ausschreibung „Deutsch als Muttersprache“ vorausgesetzt wird, schließt das Personen aus, die sich hervorragende Sprachkompetenz in Deutsch als Fremdsprache angeeignet haben – und noch mindestens eine weitere Sprache sprechen.
Menschen erfahren nicht nur Diskriminierung, sondern auch Privilegierung aufgrund bestimmter Merkmale. Hierbei spielen gesellschaftliche Hierarchien und Machtpositionen eine wichtige Rolle. Wie entsteht Zugehörigkeit und wie Ablehnung? Wann stehen Türen offen und wann sind diese verschlossen und warum?
Nicht jeder Ausschluss ist eine Diskriminierung
Nicht jede verschlossene Tür ist gleichzeitig eine Diskriminierung. Wenn zum Beispiel in einem Schwimmbad ein Frauenbadetag eingerichtet wird, ist das keine Diskriminierung von Männern. Oder wenn zu einer queeren Party nur queere Menschen eingeladen sind, ist das keine Diskriminierung durch die Veranstalter*innen. Solche Gelegenheiten schaffen geschützte Orte für z. B. Frauen und/oder queere Personen, an denen sie sich sicher fühlen können, ohne Sexismus, sexuelle Belästigung oder Queerfeindlichkeit zu erleben.
Erweitere deinen Horizont!
Diskriminierungskritisch zu denken und zu handeln bedeutet, Menschen nicht in Schubladen zu stecken, sondern ihre Perspektiven und Erfahrungen wahrzunehmen und anzuerkennen. Es macht uns verständiger und solidarischer im Umgang miteinander. Das gelingt, wenn wir einander zuhören, voneinander lernen und die Bereitschaft mitbringen, persönliche Horizonte zu erweitern.
Das deutsche Gesetz gegen Diskriminierung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Diskriminierungen durch private Akteur*innen, z. B. am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder bei Alltagsgeschäften. Solche privaten Akteur*innen können zum Beispiel Arbeitgeber*innen, Vermieter*innen sowie Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen sein.
Das Gesetz schützt vor Benachteiligung:
- aufgrund rassistischer Zuschreibungen oder wegen der ethnischen Herkunft
- wegen des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität
- wegen der Religion oder Weltanschauung
- wegen einer Behinderung
- wegen des (Lebens-)Alters oder
- wegen der sexuellen Identität
Auf eine konkrete Absicht oder Intention kommt es dabei nicht an. Obwohl natürlich auch bewusste rassistische, sexistische, behindertenfeindliche oder queerfeindliche Motive zu einer diskriminierenden Handlung geführt haben können. Das AGG schützt darüber hinaus auch vor Belästigung und sexueller Belästigung.
Diskriminierung kann an vielen Orten und in vielen Situationen passieren
Zum Beispiel:
- bei der Jobsuche
- am Arbeitsplatz
- auf Ämtern
- bei Alltagsgeschäften
- bei Gesundheitsdiensten
- im Sportverein
- bei der Wohnungssuche
- in Bus oder Bahn
- in der Freizeit
Beispiele für Diskriminierung
Diskriminierung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen
Bei Kontrollen durch private Sicherheitsleute kann das AGG helfen – also dann, wenn Sicherheitskräfte jemandem allein aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Herkunft eher rechtswidriges Verhalten unterstellen und ohne sachlichen Grund kontrollieren. Das nennt sich auch „Racial Profiling“. Das Amtsgericht Konstanz sprach einem Betroffenen, der unberechtigt von einem Ladendetektiv kontrolliert wurde, in einem aktuellen Urteil 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. Durch die Ausweiskontrolle verletzte der Ladendetektiv das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot des AGG. Die Kontrolle stellte eine nicht gerechtfertigte unmittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar.
Was bedeutet das?
Wenn eine betroffene Person den Verdacht hat, dass sie Racial Profiling erlebt hat, z. B. durch Sicherheitspersonal, kann sie sich zwecks Beratung und weiterer Unterstützung an das ADiBe Netzwerk Hessen wenden.
Diskriminierung aufgrund von Behindertenfeindlichkeit
Blindenführhunde gelten als medizinisches Hilfsmittel und dürfen i.d.R. überallhin mitgenommen werden. Dennoch werden einer Offenbacherin und ihrem Blindenhund immer wieder der Zutritt verwehrt: zum Beispiel in der Arztpraxis, im Bus oder im Restaurant. https://www.merkur.de/deutschland/hessen/fra-kein-zutritt-wegen-blindenhund-bindertenbeirat-offenbach-akzeptanz-91797764.html
Was bedeutet das?
Wenn einer Person die Mitnahme ihres Blindenführhundes untersagt wird, kann sie sich zwecks Beratung und weiterer Unterstützung an das ADiBe Netzwerk Hessen wenden.
Diskriminierung der geschlechtlichen Identität nicht-binärer Menschen
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat im Sommer 2022 entschieden, dass Personen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität beim Online-Fahrkartenkauf nicht dazu gezwungen werden dürfen, zwischen der Anrede als „Herr“ oder „Frau“ zu wählen. Es sei eine unmittelbare Benachteiligung für nicht-binäre Personen, wenn keine dritte Option zur Wahl stünde. Bei der Ausstellung von Fahrkarten, Schreiben des Kund*innenservice, bei Werbung und gespeicherten Daten sollte eine dritte Option vorhanden sein. In einem aktuellen Fall wurden der geschädigten Person 1.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Was bedeutet das?
Wenn einer Person mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität bei der Nutzung von Formularen bei Dienstleistungen keine weiteren Anreden als beispielsweise die binären Anreden „Herr“ oder „Frau“ angeboten werden, kann sie sich zwecks Beratung und weiterer Unterstützung an das ADiBe Netzwerk Hessen wenden.
Diskriminierung aufgrund von antimuslimischem Rassismus
Eine Kindertagesstätte in Offenbach lehnte die Bewerbung einer Erzieherin mit der Begründung ab, dass sie ein Kopftuch trage. Das Arbeitsgericht Offenbach sah hier eine Diskriminierung von Menschen muslimischen Glaubens.
Was bedeutet das?
Wenn Betroffene die Vermutung haben, dass sie aufgrund ihrer Religion diskriminiert werden, z. B. im Zugang zur Arbeit, können sie sich zwecks Beratung und weiterer Unterstützung an das ADiBe Netzwerk Hessen wenden.
Du wurdest
diskriminiert?
Warum Antidiskriminierung intersektional betrachtet werden sollte
Diskriminierungserfahrungen sind nicht immer gleich. Viele Frauen erleben Sexismus. Aber eine Schwarze Frau macht ganz andere Erfahrungen als eine weiße und diese ganz andere als eine Frau mit Behinderung oder eine Jüdin. So kann eine jüdische Frau auf Jobsuche zum Beispiel gleichzeitig aufgrund von Antisemitismus und aufgrund von Sexismus benachteiligt werden. Dieses Phänomen nennt man Intersektionalität. Wie bei einer Straßenkreuzung (Englisch: intersection) können verschiedene Diskriminierungserfahrungen aufeinandertreffen und sich gegenseitig verstärken, so dass das „Unfallrisiko“ von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen kann.
Erstmals eingebracht wurde der Begriff im Jahr 1989 von der US-amerikanischen Juristin und Professorin Kimberlé Crenshaw. Heute wird er von Fachleuten weltweit verwendet, um die Komplexität von Diskriminierungserfahrungen zu beschreiben und zu analysieren.
Es gibt für alle etwas zu tun
Diskriminierungssensibilität und diskriminierungskritisches Handeln kann man lernen. Das stärkt den Zusammenhalt und baut Diskriminierungspotenziale nachhaltig ab – eine lohnenswerte Herausforderung für alle, auch für diejenigen, die selbst Diskriminierungserfahrungen machen.
Tools und Links gegen Diskriminierung
- Werkzeugkasten gegen Diskriminierung
Darin enthalten sind viele wichtigen Informationen rund um das Thema Antidiskriminierung. Dazu gehören unter anderem Glossare für diskriminierungssensible Sprache, Links zu Studien und Analysen, Gesetzestexte und Gerichtsentscheide sowie Kontaktadressen zu Beratungsstellen. - Glossar der Vielfalt
Von A wie „Ableismus“ bis Z wie „Zuschreibung“: Das Glossar bietet Erklärungen für die gängigsten Begriffe rund um Vielfalt und Diskriminierung. - Genderneutrale Sprache
Wie schreibe ich, ohne Geschlechter auszuschließen? Tipps und Empfehlungen mit vielen praktischen Beispielen gibt es hier. - Leitfaden für trans* Menschen
Was bedeutet trans*? Wie funktioniert eine Personenstandsänderung? Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Transition? Diese Broschüre fasst alle wichtigen Informationen rund um das Thema zusammen. - Was tun bei Diskriminierung?
Tipps vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), dem Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsbüros und -beratungsstellen - Für Kinder erklärt: Was bedeutet Diskriminierung?
- response. – Beratung für Betroffene von rassistischer Gewalt
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften
Die Geschäftsstelle Frankfurt bietet als Interessensvertretung binationaler und migrantischer Familien eine offene Sprechstunde an.